Donnerstag, 28. März 2024
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Task-Force Geldwäsche gestartet

Geldwäschegesetz ab 1.1.2020 neu

Am 6. Januar 2020 startet eine Task-Force zur Geldwäsche bei der Notaraufsicht am Berliner Landgericht. Von 77.252 Verdachtsfällen, die 2018 der Financial Intelligence Unit in Deutschland gemeldet wurden, kamen nur acht von Notaren. Mit der Task-Force reagiert die Berliner Justiz.

Dazu erklärte Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Deutschland ist bislang ein Geldwäscheparadies. Am Eigentumswechsel von Immobilien und Grundstücken ist regelmäßig ein Notar beteiligt. Um das Einsickern von illegal erworbenem Geld in den legalen Kreislauf zu stoppen, soll die Task-Force Notare sensibilisieren. So nimmt Berlin auch hier eine Vorreiterrolle ein.“

Dazu erklärt Ludgera Selting, Vizepräsidentin am Landgericht: „Wir haben mit der Bildung der Task-Force einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Geldwäsche im Immobiliensektor gemacht. Es ist ein Gebot des Rechtsstaates den komplexen Regelungen des Geldwäschegesetzes auch im notariellen Bereich die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken, hierzu steht uns nun qualifiziertes Personal zur Verfügung.“

Die Task-Force beginnt unter der Leitung einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht zunächst mit drei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Neue Regeln des Geldwäschegesetz (GwG) ab 1.1.2020

Mit zahlreichen Veränderungen ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) 2020 zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Betroffen sind der Finanzsektor genauso wie der Nichtfinanzbereich, einzelne Verpflichtete in Geldgeschäften. Damit werden auch die neuesten und erwiesenen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ins Visier genommen. Immobiliengeschäfte und Geschäfte mit Vermögensgegenständen und Wertpapieren gehören schon lange dazu.
Ziel des neuen Gesetzes: das Risikomanagement soll als zentrales Präventionsinstrument des „risk based“ Ansatzes gestärkt werden. Das bisherige Prinzip des „Know your Customer“ und damit der Identifizierung des Kunden wird weiter im Vordergrund stehen, und noch stärker am Geldwäscherisiko orientiert werden als bisher.

Weitere Informationen:

Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Das Geldwäschegesetz – Was ist das?

Geldwäschegesetz 2020: viele Anpassungen im Detail

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