Bundesinnenminister Horst Seehofer hat bereits am 10. Juni angekündigt, dass die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Grenzkontrollen an unseren innereuropäischen Binnengrenzen mit Ablauf des 15. Juni 2020 enden. Das betrifft die Grenzen zu Österreich, Frankreich, der Schweiz, Italien und Dänemark.
Die temporären Binnengrenzkontrollen im Luftverkehr bei Einreisen aus Spanien enden nach gemeinsamer Abstimmung in beiden Richtungen zum 21. Juni 2020.
Mit dieser Entscheidung entfällt generell bei Reisen aus anderen Staaten der EU nach Deutschland das Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes. Dies gilt auch für Einreisen aus den Schengen-assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island sowie dem Vereinigten Königreich. Für Reisen aus touristischen und anderen Grünen gelten die Reisehinweiseund -warnun-gendes Auswärtigen Amtes.
Ausnahme: Illegale Einreise an der Grenze zu Österreich
Die aus migrations-und sicherheitspolitischen Gründen erfolgenden vo-rübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sind dagegen unter anderem aufgrund des fortbestehenden il-legalen Migrationspotentials auf der Balkanroute unverändert erforderlich.Der Bundesinnenminister hat sie zuletzt mit Wirkung bis 12. November 2020 auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex neu angeordnet.