Sonntag, 12. Januar 2025
Home > Aktuell > Belastungsgrenzen der Landwirtschaft sind überschritten

Belastungsgrenzen der Landwirtschaft sind überschritten

Claas Mähdrescher im Einsatz

Von Michael Springer

Zum Jahreswechsel 2023/24 sind viele gesetzliche Änderungen und Regeländerung für den Bereich Landwirtschaft in Kraft getreten, die allesamt tief in die Betriebsführung und in einzelbetriebliche Kalkulationen der Bauern hinein wirken.
Die Zahl der Änderungen ist immens, zudem ist der Zeitraum zwischen gesetzlicher Änderung und dem Inkrafttreten erschreckend kurz.

Gemeinsame Agarpolitik: Erstmals geänderter GAP-Strategieplan

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist für die Förderperiode 2023 -2027 im GAP-Strategieplan festgelegt. Erstmals musste Deutschland einen Nationalen GAP-Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln – auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Ende November genehmigte die EU-Kommission den 1. Änderungsantrag Deutschlands zum GAP-Strategieplan 2023-2027. Die neue Version des deutschen GAP-Strategieplans beinhaltet insgesamt 147 Änderungen (online unter https://t.ly/C4Zk6), die auf 2.218 Seiten dokumentiert sind. Die ab dem GAP-Antragsjahr 2024 wirksamen Änderungen beinhalten neben redaktionellen und technischen Korrekturen auch punktuelle Nachbesserungen bei einzelnen Fördermaßnahmen. Dies betrifft in der 1. Säule bundesweit im Wesentlichen die Ökoregelungen und in der 2. Säule je nach Bundesland teils verschiedene Fördermöglichkeiten in den Länderprogrammen (Überblick online unter https://t.ly/u0Wc5).

Ökolandbauförderung auf GLÖZ 8 Flächen

Zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sind für die Landwirtschaft neun Standards definiert. Im GLÖZ-8 ist ein Mindestanteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen. Das bedeutet: ein Landwirt, der auf 4% seiner Erträge verzichtet, und stattdessen nichtproduktive Flächennutzungen bewirtschaftet, bekommt im Gegenzug bei

  • Blühstreifen und -flächen auf Ackerflächen (ÖR 1b) und auf Dauerkulturflächen (ÖR 1c) eine Prämie
    von 200 Euro/ha.
  • Bei Anbau vielfältiger Kulturen (ÖR 2) gibt es bis zur nächsten Antragstellung 60 Euro/ha.
  • Die Beibehaltung von Agroforstflächen (ÖR 3) wird ab 2024 mit 200 Euro/ha gefördert.
  • Der Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bei Acker- und Dauerkulturen (ÖR 6a) wird ab 2024 mit 150 Euro/ha bezuschußt.
  • Die Prämie für Ackerfutterflächen (ÖR 6b) beträgt 50 Euro/ha.

Der Überblick ist hier mit Beispielen zusammengefasst https://t.ly/ZHYxC). Zu den Grundsätzen gehört: jeder Betrieb muss nach den Auflagen zum guten landwirtschaftlichem und ökologischen Zustand (GLÖZ) grundsätzlich vom 15. November 2023 bis 15. Januar 2024 eine Bodenbedeckung auf mindestens 80 Prozent seiner Äcker vorweisen. Das bedeutet für jeden Betrieb auch eine Kostenbelastung und Termindruck, denn es muss rechtzeitig eine Wintersaat eingebracht werden, um Erosionsschäden zu vermeiden. Das sind z. B.

  • Winterkulturen,
  • Zwischenfrüchte,
  • mehrjährige Kulturen, etwa Kleegras, Luzerne,
  • Stoppelbrachen von Körnerleguminosen oder Getreide inklusive Mais,
  • Mulchflächen, etwa über angemessene Bodenbearbeitung mit Grubber oder Scheibenegge bei vorhandenem Aufwuchs,
  • Mulchauflagen, also Belassen der Erntereste auf der Fläche,
  • Vlies oder Folie, etwa im Kartoffel- oder Gemüseanbau.

Bei einer Saat von Winterweizen am 10. November reicht es aber nicht aus, um die GLÖZ6-Auflage zur Mindestbodenbedeckung zu erfüllen. So geht ein Landwirt im Folgejahr bei der Ökolandförderung leer aus. Hat ein Betrieb dazu noch schwere Böden, und wochenlange Regenperioden im Herbst, kann die GLÖZ-Umstellung zum großen Verlustgeschäft werden — ohne Förderzuschüsse.

Detaillierte GLÖZ-Regelungen in Brandenburg

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von vier Prozent des Ackerlandes als nichtproduktive Fläche dient vornehmlich dem Ziel, die Biodiversität zu erhalten und die Biodiversitätsleistung eines Betriebes zu steigern. Diese Stillegung wird als zielgerichtetes Instrument im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes angesehen und gefördert. Für die Bauern ist dies aber ein nachhaltiger Eingriff in den betrieblichen Ertrag, der nur teilweise durch die Ökolandförderung kompensiert wird.
Zudem wird der unternehmerisch denkende Landwirt in eine „Antragsökonomie“ hineingezwungen, was die bürokratische Belastung erheblich verstärkt.
Die GLÖZ-Regeln im Land Brandenburg sind umfangreich und detailliert, und an Konditionen geknüpft.
Das erfordert t.T. ein völliges Umdenken in der Betriebswirtschaft, weil nicht mehr mit Zuwachs und Mehrerträgen geplant werden kann.

Der Deutsche Bauernverband kritisiert dazu mit gutem Recht: „Insgesamt sind die Prämienerhöhungen und Nachbesserungen bei den Ökoregelungen viel zu zaghaft, um im Jahr 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen zu erreichen. Leider ist das für 2024 anvisierte Förderangebot aus Sicht des DBV vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschließlich Tierhaltung und für Gemüse-, Obst- und Weinbau unzureichend. Viele Fördersätze und auch einzelne Maßnahmenkriterien sind weiterhin viel zu wenig attraktiv. Hier werden EU, Bund und Länder weiterhin nachbessern müssen.“

Hinzu kommen die neuen Regeln zur Tierhaltung, die wegen hoher Investitionen auch zu Betriebsstillegungen führen werden. Zudem treten umfangreiche Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Und: die Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung steigen.

In der Summe werden die Kostenbelastungen und Ertragsminderungen zu einer Überforderung vieler Landwirte und ihrer Betriebe führen. Der laufende Protest mit Traktoren in Berlin ist mehr als verständlich! Gleichzeitig stehen andere Berufsgruppen in Tarifverhandlungen, in denen ein Inflationsausgleich, Inflations-Ausgleichsprämien und Arbeitszeitverkürzungen verhandelt werden!

Weitere Informationen:

Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 – Übersicht der Änderungen für die Landwirtschaft


Einfach.SmartCity x Einfach.SmartCountry.Machen: Berlin! — Gastbeiträge, Kolumnen und Rubriken zur Landwirtschaft stärken den Stadt-Land-Verbund! — Sichtbares Internet, Internet der Dinge, freie Märkte ohne Log-In, ohne Abo-Paywall und ohne digitale Umsatzprovisionen – das kann nur Lokalpresse leisten!
Kontakt: info@anzeigio.de