Donnerstag, 12. September 2024
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Freistaat Bayern fördert den Gigabit-Ausbau für Kommunen mit bis zu 90%

Bayern fördert den Gigabit-Ausbau

Der Breitbandausbau im Freistaat Bayern läuft auf Hochtouren. Mit den laufenden Förderprogrammen haben der Freistaat, seine Kommunen und der Bund seit 2014 über 2,5 Milliarden Euro in den Breitbandausbau in Bayern investiert – über 1,4 Milliarden Euro davon sind Fördermittel des Freistaats.
Bayern ist damit unumstrittener Spitzenreiter in Deutschland. Profitiert hat besonders der ländliche Raum. Seit Ende 2013 konnte die Versorgung der Haushalte mit schnellem Internet von 27 Prozent auf über 92 Prozent verbessert werden.
Nach Fertigstellung allein der bereits laufenden Maßnahmen ist schnelles Internet, auch als Next Generation Access Network (NGA-Netz) bezeichnet, nahezu flächendeckend (über 99 Prozent) im Freistaat verfügbar.

Bei der Versorgung mit Gigabitbandbreiten belegt der Freistaat als größtes Flächenland mit 60 Prozent versorgter Haushalte ebenfalls eine starke Ausgangsposition. Rund 95 Prozent aller öffentlichen Schulen in Bayern verfügen inzwischen über Internetgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit pro Sekunde. Der Freistaat unterstützte jede Schule mit bis zu 60.000 Euro und hat bereits mehr als 50 Millionen Euro investiert.

Ab 1. August 2021: Neuer Meilenstein für den Gigabitausbau in Bayern
Die Förderung wird nun noch einmal aufgestockt: die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie gilt ab 1. August 2021. Bayern erhöht damit die Bundesförderung für Kommunen auf bis zu 90 Prozent!

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sagte dazu: „Bayerns Kommunen haben künftig beim Gigabitausbau noch bessere und breitere Fördermöglichkeiten. Die Kommunen können künftig die Bundesförderung des Gigabitausbaus in Kombination mit der neuen bayerischen Kofinanzierung in Anspruch nehmen – das bedeutet Fördersätze von in der Regel 90 Prozent statt 50 Prozent.“

Mit der Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie hebt der Freistaat die niedrigen Fördersätze des Bundes im Rahmen der Kofinanzierung massiv an.
„Unser bayerisches Ziel ist: Gigabit in jedes Haus! Bei der Kombination Bundesförderung mit bayerischer Kofinanzierung entfällt für die Kommunen zukünftig der bayerische Förderhöchstbetrag. Damit geben wir dem Glasfaserausbau im Freistaat einen weiteren kräftigen Schub und holen Bundesmittel nach Bayern!“, so Füracker weiter.

Beseitigung der grauen NGA Flecken
Das neue Förderprogramm des Bundes für sogenannte graue NGA Flecken ist im April 2021 in Kraft getreten.
Graue NGA-Flecken sind Gebiete, in denen bereits ein Netz vorhanden ist, das Internetgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s ermöglicht. Hier kann nach EU-Recht nur bei Einhaltung erhöhter Anforderungen gefördert ausgebaut werden, um den Wettbewerb nicht negativ zu beeinträchtigen.

Es ermöglicht wie bereits die im März 2020 in Kraft getretene bayerische Gigabitrichtlinie einen geförderten Glasfaserausbau auch in Gebieten, in denen bereits schnelles Internet (mindestens 30 Mbit/s) vorhanden ist. Neben den deutlich erhöhten Fördersätzen können finanzschwache Gemeinden zusätzlich bei der Finanzierung des Eigenanteils unterstützt werden. Im Ergebnis können damit auch Fördersätze über 90 Prozent erreicht werden.

Auch das rein Bayerische Förderprogramm nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie läuft erfolgreich. Der Freistaat ist hier europaweit Vorreiter bei der Förderung des Glasfaserausbaus bei grauen NGA Flecken.
Bereits 780 Gemeinden nutzen das bayerische Programm, erste Förderbescheide wurden übergeben, hier läuft der Glasfaserausbau. Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie können auch weiterhin Bereiche ausgebaut werden, für die der Bund im Einzelfall keine Förderung gewährt.

Standortvorteile für „Smart City & Smart Country-Strategien“
Die Kombination von Bundesförderung, bayerischer Kofinanzierung und Gigabitrichtlinie eröffnet Bayerns Kommunen damit die besten Fördermöglichkeiten in Deutschland.

Mit einem eigenen „Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung“ ist der Freistaat Bayern auch bestens auf die kommenden Herausforderungen von „Smart City & Smart Country-Strategien“ vorbereitet. Die bayrischen Kommunen und ehrenamtlichen Gemeindevertreter werden beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur auch bestens unterstützt.

Bayern kommt damit nicht nur dem Verfassungsgrundsatz (Art. 72 GG) zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land nach.
Es entstehen auch massive Standortvorteile für neue „Smart City & Smart Country-Strategien,“ die auf schneller Datenübertragung aufbauen.

Mehr Informationen:

STARTSCHUSS FÜR DIE NEUE BAYERISCHE GIGABITRICHTLINIE!

BAYRISCHES BREITBANDZENTRUM: Häufige Fragen zur Gigabitrichtlinie

BAYERN-ATLAS: Glasfaser öffentl. Schulen, Krankenhäuser, Rathäuser

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