/// Kommentar /// – Deutschland ist dabei, seine international vereinbarten Klimaschutz-Ziele durch Minderung des CO2-Ausstoß zu verfehlen. Massive Strafzahlungen drohen – jährlich in Milliardenhöhe!
Es sind Strafzahlungen, die durch „politische Veruntreuung“ wirksamer Umwelt- und Klimaschutzpolitik fällig werden! Es ist wertvolles Kapital, das besser im Inland in CO-2-Einsparung und nachhaltige Modernisierung investiert werden sollte.
Nun gibt es wieder Parteien-Streit um das richtige Konzept, wie dem durch Schlechtleistungen der Politik verursachten Dilemma entkommen werden kann.
Die Partei-Politik will einfach mit ihren alten Mustern so weiter machen wie bisher. Die FDP setzt auf Markt, CO-2-Preise und Emissionshandel und will den Verkehr und die Gebäudeheizung neu mit einbeziehen.
Die SPD will dagegen eine bürokratische CO2-Steuer, die nach Gerechtigkeitsprinzipien auch Rückzahlungen an die Bürger erlaubt. Ein bürokratisches Monstrum droht. Siegmar Gabriel will vermeiden, dass aus der Steuer ein Geschäft für den Staat wird.
EU-Kommissionspräsident Frans Timmermans plädiert klar für eine CO-2-Steuer: „Es ist doch klar, dass wir eine CO2-Steuer brauchen, wenn wir die UN-Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen“, sagte er gegenüber der WELT.
Bündnis 90/Grüne wollen einen Preis für CO2-Emissionen, aber zuvor umweltschädliche Subventionen streichen, und eine starke Ordnungspolitik zur Begrenzung von CO2-Emissionen. Ähnlich sieht es DIE LINKE, auch sie will einen CO2-Preis.
Eine auf den einzelnen Bürger umlegbare CO2-Steuer würde aber zu einem neuen bürokratischen Aberwitz,der Finanzämter neu belastet und dazu tausende Fachleute bindet. Es drohen Ineffizienz, neue Regulierungs- und Strafvorschriften, die alle wirtschaftlichen Akteure organisatorisch überfordern. Schon jetzt ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der Unternehmen gegenüber den Staaten an den neuen asiatischen Seidenstraßen unmittelbar bedroht. Eine falsch konzipierte CO2-Steuer führt zum Wohlstandsabbau – statt zum neuen Innovations-Aufbau!
Neue Prioritäten: Frugale Innovation in der CO2-Steuerpolitik
Die Mittel-Zweck-Relation muss bei der CO2-Steuer wirtschaftliche Rationalität in allen Märkten durchsetzen:
Die CO2-Steuerpolitik muß zuerst „fruchtbar werden“ und tatsächliche Emissionen und physikalische Wirkungen ansteuern und Prioritäten setzen. Die CO2-Steuer wird nicht zuallererst zum „Bestrafen von CO2-Ausstoß“ benötigt, sondern um Mittel und Kapital einzusetzen, um Vermeidungskosten und Vermeidungsinvestitionen zu finanzieren.
Priorität haben die Entwicklung und Investition in neue Technologien der CO2-Minimierung und die Anregung CO2-neutraler oder CO2-senkender Investitionen. Diese Technologien können zugleich produziert werden, gute Arbeit und Wertschöpfung schaffen und weltweite Exportmärkte bedienen – und sichern eine leistungsfähige Wirtschaft, die das Automobil als wichtigsten Treiber der industrieellen Wertschöpfung ablösen und ergänzen müssen.
CO2-Steuern als indirekte Verbrauchssteuern und CO2-Preise
Kohlendioxid für sich kein „handelbares Gut“ – noch nicht! Ziel der Innovationspolitik und Wirtschaftpolitik sollte es werden, Kohlendioxid als „physisches Gas“ zum Wirtschaftsgut zu machen! Dies geht durch „abfall- und umweltrechtliche Regulierung“.
Kohlendioxid-Emissionen werden zunächst noch über den laufenden Emissionshandel eingepreist. Die Ausweitung auf Verkehr und Gebäude kann schrittweise erfolgen, wobei Treibstoffe und Brennstoffe einzubeziehen sind. Ziel müss es sein, CO2-Emissionen mit festen Abfall-Preisen zu belegen, denen künftig CO2-Verwertungs- und Deponierungspreise gegenüber gestellt werden.
Aus der Preisdifferenz entsteht ein großer wirtschaftlicher Anreiz, die zu Innovationen motiviert, die eine CO2-Kreislaufwirtschaft in Gang setzen und vor allem industrieelle Skalenmaßstäbe freisetzt – statt Mega-Bürokratien mit „CO2-Mikrosteuerung“ auf jedem Bürgerkonto.
Frugal Innovation-Modell der CO2-Steuerpolitik schrittweise einführen
Zuerst sollte es ein Nominal-Modell geben, das auch steuersystematisch auf ein System ökologischer Kreislaufwirtschaft in Bezug auf Kohlendioxid hinführt:
1. Phase: volkswirtschaftliches Nominal-Modell
Teile des Mehrwertsteuer-Aufkommens sollten nominell als CO2-Steuer in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingeführt werden. Dies nimmt auch die Politik in die Pflicht!
Bei allen Gütern mit Mehrwertsteuersatz 19% werden (bis auf Weiteres) 9% in einen staatlichen CO2-Minderungsfonds eingezahlt, die nur für
– CO2-Kompensation (z.B. Aufforstung)
– oder Minderung (neue Kraftstoffe mit Wasserstoff)
– oder in CO2-Rückgewinnung (aus Luft, Meerwasser)
– CO2-Innovationen
investiert werden dürfen.
Hierzu kann der Staat Technologie- und Kreditfonds auflegen und auch direkte verlorene Zuschüsse. Gesamtwirtschaftlich können damit bis 2021 möglicherweise Klima-Strafzahlungen vermieden werden. Andererseits kann beim CO2-Sparen massiv investiert werden. Wir sollten nicht noch einen einzigen Monat verlieren!
2.Phase: Steuerlogik auf Stoffstrom-CO2-Kreislauf umstellen
Die Sektsteuer wird in eine CO2-Steuer umbenannt. Auch Bier und Mineralwasser werden besteuert. Der kühle Grund: all diese Getränke emittieren CO2. Und alle Menschen werden auf allen Zusammentreffen mit einbezogen.
Energiesteuern werden anteilig als CO2-Steuern innerhalb der Umsatzsteuer faktoriert. Steuererhöhungen gibt es nur, wenn Strafzahlungen zu kompensieren sind. Volkswirtschaftlich bleibt amit zunächst alles so wie es ist.
Der größte Effekt: die nominellen Änderungen bewirken eine konnektierbare zweckgebundene Kapital-Akkumulation für radikale CO2-Minderungsmaßnahmen.
Phase 3: CO2-Preise in der Stoffstrom-Kreislaufwirtschaft
CO2-Preise zur Entsorgung und CO2-Preise zur Verwertung müssen künftig grenzüberschreitend im „fairen komparativen Freihandel“ geregelt werden. Aus „Emissions-Zertifikaten“ müssen „Handelspapiere“ werden, die bei jedem Geschäft mit kontiert werden.
Zuerst kann dies in der Grundstoff- und Energiewirtschaft eingeführt werden. Ebenso bei Treibstoffen und Brennstoffen.
Ziel muss es sein, eine volkswirtschaftliche CO2-Bilanzierung zu ermöglichen, die direkt transnational zwischen Handelspartnern verrechnet wird. Der Staat hält sich weise zurück, indem CO2-Steuern nur indirekt in der Umsatzsteuer berechnet werden.
Alle anderen Alternativen würden hyperbürokratischen Aufwand verursachen und im weltwirtschaftlichen Wettbewerb zu nicht kompensierbaren Überregulierungen führen.
4. Phase: Umweltgerechtigkeit und individuelle CO2-Besteuerung
Ein CO2-Grundfreibetrag für CO2, der pro Kopf festgelegt wird, und etwa 6-7 to CO2 pro Jahr pro Einwohner umfasst, entspricht etwa dem Median des Lebensstandards, mit durchschnittlicher Wohnfläche pro Kopf. Wer mehr Wohnfläche, eigenes Auto und höheren Lebensstandar verfügt, wird über die Mehrwertsteuer bereits ausreichend belastet – aber durch „Umweltprämien“ und „Abschreibungsregeln“ entlastet. Mehr Umweltgerechtigkeit kann nur durch eine neue Ordnungspolitik bei Umwelt-Subventionen und Abschreibungen erreicht werden.
All jene Bürger, die auf ein eigenes Auto verzichten, sollten künftig belohnt werden, durch ÖPNV- und Mobilitätsprämien.
„Umweltprämien“ und „steuerliche Abchreibungen“ sollten künftig im Sinne sorgfältiger ökologischer Buchführung und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer CO2-Haushaltsführung nur noch bei „Zero-CO2-Emission-Standard“ gezahlt werden.