Mittwoch, 24. April 2024
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„Pilotprojekt“ grüner Pfeil für Radfahrer

Grüner Pfeil für Radfahrende

Die Berliner Mobilitätspolitik schafft einen neuen Ausnahmetatbestand für „Radfahrende“: „Rechtsabbiegen auch bei Rot soll an fünf Berliner Kreuzungen erlaubt werden. Das als „Pilotprojekt“ bejubelte Testphase besteht in der Aufhängung von neuen Verkehrsschildern, die einen grünen Pfeil und ein Fahrrad-Symbol tragen.

Bis Januar 2020 soll die Lösung getestet werden.

Stefan Tidow, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, enthüllte am Freitag exemplarisch eines der neuen Schilder an der Torstraße in Berlin-Mitte.

Es handelt sich um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz „nur Radverkehr“, dargestellt durch ein Piktogramm.

Eigentlich müsste noch ein „Beipackzettel“ unter dem Schild aufgehängt werden:

„Der Grünpfeil für Radfahrende erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel, allerdings nur nach Anhalten an der Ampel und unter der Bedingung, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger*innen, behindert oder gefährdet werden.“

„Wir wollen das Radfahren attraktiver machen. Dafür testen wir jetzt den Grünpfeil, mit dem Radfahrende schneller vorankommen können. Wir werden die Erfahrungen damit gründlich auswerten“, sagte Staatssekretär Tidow bei der Präsentation des Verkehrszeichens.

Installiert ist der Grünpfeil an fünf von der Verkehrslenkung Berlin ausgesuchten Orten:

– Prellerweg – Thorwaldsenstraße/Bergstraße für die Zufahrt Bergstraße (Tempelhof-Schöneberg)

– Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße – Lennéstraße für die Zufahrt Hannah-Arendt-Straße (Mitte) // Torstraße/Alte Schönhauser Straße – Rosa-Luxemburg-Straße – Schönhauser Allee für die Zufahrten (Mitte)

– Torstraße vor Schönhauser Allee

– Torstraße vor Rosa-Luxemburg-Straße

– Frankfurter Allee/Gürtelstraße – Möllendorffstraße für die Zufahrt Gürtelstraße (Lichtenberg)

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, setzt damit ein Projekt aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag um. Der Berliner Versuch verläuft parallel und unter den gleichen Rahmenbedingungen wie das Grünpfeil-Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in neun weiteren Städten, darunter München, Köln, Stuttgart und Münster.

Um den Effekt im Straßenverkehr zu testen, wurde die Verkehrssituation noch ohne Grünpfeil an den fünf Kreuzungen bereits im August 2018 mittels (grob auflösender) Kameras untersucht. Ab Mai 2019 folgt erneut mit Kameras die Nachher-Untersuchung mit Grünpfeil. Die Analysen dazu dauern bis Januar 2020. Sie werden von der PTV GmbH durchgeführt, die auch Auftragnehmer der BASt ist.

Bisher beruht der Grünpfeil für Radfahrende rechtlich auf der Experimentierklausel in § 45 Abs. 1 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Nach der Auswertung werden die Grünpfeil-Schilder daher wieder demontiert. Für einen dauerhaften Einsatz an mehr Kreuzungen müsste die Straßenverkehrsordnung geändert werden.

Buntes Durcheinander mit Fahrrädern, eBikes und eScootern erwartet

Bei steigenden Temperaturen und erhöhter Verkehrsdichte auf den Radstreifen und Radwegen, müssen an diesen Kreuzungspunkten nun „Radfahrende“, „eBikende“ und „eScootende“ Unfälle untereinander einkalkulieren. Spontane Rechtsabbieger, die etwa ohne zu Blinken aus stehender Zweirad-Kolonne starten, werden mit forschen Rechtsüberholern kollidieren, wenn sie nicht aufeinander aufpassen. Resolute „von-Hinten-Drängler“ werden drohenden Unfallgefahren natürlich vorsorglich rechts ausweichen, und über den Bürgersteig abkürzen.

Warum der rot-rot-grüne Senat nicht zuerst bei der Entschärfung der tödlichsten Unfallkreuzungen für Radfahrende akiv wird, ist unklar. Die Warnfarbe „Gelb“ ist weder Finanzproblem noch ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Siehe: „Gelb-Ampel kann Abbiegeunfälle vermeiden“ ( 4. April 2017 | Pankower Allgemeine Zeitung ).

ms