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„Stadtentwicklungsplan Zentren 2030“ vom Senat beschlossen

Berlin Mitte

Der Berliner Senat hat auf der Sitzung am 12. März 2019 den „Stadtentwicklungsplan Zentren 2030“ als ersten von vier neuen Stadtentwicklungsplänen beschlossen, der von der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, vorgelegt wurde.

Die Umsetzung des StEP Zentren 2030 sollen in den Bezirken erfolgen, in erster Linien im Rahmen bezirklicher Planverfahren und durch sukzessive Fortschreibung der bestehenden bezirklichen Zentrenkonzepte.

Der StEP Zentren 2030 setzt den Rahmen für eine transparente und einheitliche Stadtentwicklungsplanung in den zwölf Bezirken Berlins und soll zur Investitionssicherheit auf dem Handelsimmobilienmarkt beitragen.

Senatorin Lompscher sagte zu dem Beschluss: „Der StEP Zentren ist ein bewährtes Instrument der Stadtplanung. Viele Berliner Zentren wurden durch gezielte Maßnahmen gestärkt. So zum Beispiel in der City West, im Hauptzentrum Müllerstraße im Wedding und im Ortsteilzentrum Anton-Saefkow-Platz in Lichtenberg. Ein ausgewogener Branchenmix, vielfältige Nutzungsmischungen und hohe bauliche Dichten sind dabei auch in Zukunft Erfolgsfaktoren. Insbesondere ist es wichtig, attraktive öffentliche Räume zu erhalten und zu stärken. Hierfür steht mit der Bauleitplanung, den bezirklichen Zentrenkonzepten, dem Programme der Städtebauförderung bis hin zum Engagement lokaler Akteure vor Ort in den Geschäftsstraßen ein bewährtes Spektrum an Instrumenten zur Verfügung.“

Polyzentrale Struktur Berlins und Hauptziele der Stadtentwicklungsplanung

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Berlin zeichnet sich durch vielfältige Zentren und Geschäftsstraßen aus. Die größeren Zentren Berlins sind vielfach auch touristisch wichtige Ankerpunkte. Diese polyzentrale Stadtstruktur ermöglicht es, dass sich die Berlinerinnen und Berliner in allen Stadtteilen auf kurzen Wegen mit unterschiedlichsten Waren gut versorgen können. Die gesamtstädtische Zentrenstruktur trägt damit zur Lebensqualität in den Kiezen bei, gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Bedürfnisse älterer Menschen. Zugleich sind die wohnungsnahen Zentren ein wichtiger Beitrag, um lange Versorgungswege zu vermeiden und den Einkauf zu Fuß, per Rad oder mit dem ÖPNV zu unterstützen. Das verringert klimaschädliche Emissionen und trägt zum Ziel der klimaneutralen Stadt bei.

Aufgrund dieser hohen Bedeutung der polyzentralen Struktur Berlins ist es bereits seit über 25 Jahren Ziel der Berliner Stadtentwicklungsplanung, die historisch gewachsenen Zentren zu sichern und weiter zu stärken. Ergänzend soll die wohnungsnahe Grundversorgung in den Quartieren und Ortsteilen gewährleistet werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sollen zentren- und stadtverträglich integriert werden.

Einbezogene Fachkreise und Vorschläge

Die Änderungen, die mit dem neuen StEP Zentren 2030 auf gesamtstädtischer Ebene aufgegriffen werden, basieren auf Vorschlägen der Berliner Bezirksämter und der beteiligten Einzelhandelsexperten.“

Die zentralen Inhalte des StEP Zentren 2030 wurden mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Berliner Bezirksämtern, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., der IHK Berlin und der Fachöffentlichkeit abgestimmt. Für den StEP Zentren 2030 ist als nächster Schritt die Unterrichtung des Rats der Bürgermeister vorgesehen.

Erster von vier Stadtentwicklungsplänen

Der StEP Zentren 2030 ist der erste von vier Stadtentwicklungsplänen, die in den nächsten Wochen dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Stadtentwicklungspläne dienen dazu, die wachsende Stadt und die räumlichen Auswirkungen aktueller Trends planerisch zu gestalten. Sie zielen darauf, die hohe Lebensqualität in Berlin durch integrierte Planung langfristig zu sichern. Der StEP Zentren 2030 ist parallel mit den Stadtentwicklungsplänen Wirtschaft 2030, Wohnen 2030 sowie Mobilität und Verkehr erarbeitet worden. Dadurch werden wechselseitige inhaltliche Bezüge gewährleistet.

Kritik und noch fehlende Informationsbasis

Für eine Kritik am neuen StEP Zentren 2030 ist es noch zu früh, denn die wichtigste Beurteilungsgrundlage wird erst im April vorliegen: die Prognosen der Verkehrsentwicklung bis 2030, die aufgrund der Bauplanungen methodisch relativ genau vorausberechnet werden können.

In Pankow wird dann auch wieder die Problematik Pankower Tor auf dem Tisch kommen, das übrigens das einzige städtebauliche Großvorhaben in Berlin ist, zu dem ein kein bezirkliches Zentrenkonzept gibt, das die Auswirkungen des Gesamtvorhabens mit seinem Umfeld und Verkehrsprognosen realistisch abstimmt.

Was auch fehlt: eine Harmonisierung von Stadtentwicklungsstrategien und moderaten Veränderungen im Bereich der Flächennutzungsplanung und Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Berlin leistet sich z.B. den Luxus, große Industrie- und Gewerbeflächen im Landesbesitz vorzuhalten, obwohl bis 2030 eine weitere „Dematerialisierung“ und „Digitalisierung“ von Produktionen absehbar ist. Volkswagen hat gerade mitgeteilt, den Produktionsaufwand bei Umstellung auf eMobility-Lösungen in der nächsten Dekade um rund 45% zu senken.

Statt auf Investoren zu warten, kann auch eine moderate Umwandlung und Aufwertung von Industrie- und Gewerbegebieten in „Mischgebiete“ und „Wohnen & Gewerbe“ nach Baunutzungsverordnung erfolgen.

Die Vorteile: Verdichtung und Verkürzung von Distanzen zwischen Wohnen und Arbeiten. Bessere Syntegration von Kreativ- und Kulturwirtschaft und Kunst mit Digitalwirtschaft und Industrie 5.0, die durch Mensch-Roboter-Kollaboration und hochspezifische Produktion gekennzeichnet ist (z.B. Prototyp/Design/Art/Industry).

Mehr Investitionssicherheit für kleine und mittelständische Investitionen in „Innovation“ und „gute Arbeit“ muss auch geschaffen werden, etwa durch intelligente Gewerbeimmobilien-Plattformen mit Eigenkapital- und Innovationsförderung.*


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