Zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung
Der Berliner Senat hat aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Die Regelungen gelten ab dem 2. November und sind zunächst bis zum 30. November 2020 befristet. Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen: Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu
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