Abrissgenehmigung für das Gebäude an der Habersaathstraße 40-48
Das Tauziehen um den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße hat ein Ende. Das Bezirksamt Mitte hat die Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt. Die Eigentümerin hat sich im Gegenzug zum Bau von Ersatzwohnraum verpflichtet, dessen Mietpreis von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt finanziert werden kann.
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