Parkflächen für Lastenräder und E-Tretroller im Straßenland
Neue Mobilität bringt Veränderungen im Straßenland. Parkplätze müssen künftig auch zum Abstellen von Fahrrädern, Lastenfahrrädern und e-Scootern genutzt werden können. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nun erstmals verbindliche Planungsvorgaben sowohl für Lastenrad- als auch für E-Tretroller-Parkplätze erlassen. Den Bezirken sind diese Regelpläne jetzt übersandt worden. Straßen mit Tempo-30
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