Erbbaurechte sind ein Instrument einer aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik und bieten Möglichkeiten zur Schaffung sozial ausgewogener Wohnungsangebote. Wie Städte und Gemeinden das Instrument verstärkt nutzen können, diskutieren am 12.Februar 2020 mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltungen, Politik, Wissenschaft, Verbänden und Wohnungswirtschaft in Köln. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau- und Stadt- und Raumforschung (BBSR) und dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) zu der Veranstaltung „Erbbaurechte in der Wohnungs- und Bodenpolitik“ eingeladen. Kooperationspartner ist der Deutsche Städtetag.
Erbbaurecht: Trennung der Eigentumsverhältnisse von Boden und Gebäude
Mittlerweile erleben Erbbaurechte eine Renaissance in der politischen Diskussion. Damit sollen öffentliche Liegenschaften langfristig gesichert werden und die Kommune hat Einfluss darauf, dass die Flächen langfristig für wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele genutzt werden. Das Prinzip des Erbbaurechts liegt in einer Trennung der Eigentumsverhältnisse von Boden und Gebäude für eine festgelegte Zeitdauer.
Bezahlbares Bauland als Voraussetzung für Neubau
BMI-Abteilungsleiterin Monika Thomas: „Zentrale Voraussetzung für den bezahlbaren Wohnungsbau ist bezahlbares Bauland. Wir empfehlen den Kommunen eine aktive und strategisch ausgerichtete Bodenpolitik und eine klare politische Positionierung für bezahlbaren Wohnraum. Das Erbbaurecht bietet den Kommunen Möglichkeiten, Bauland zu aktivieren und Grundstücke und vereinbarte Nutzungen langfristig zu sichern. Das hat auch die Baulandkommission in ihren Empfehlungen unterstrichen.“
Erbbaurecht muss der Investitionsalternative Volleigentum entsprechen
DV-Generalsekretär Christian Huttenloher: „Bei der Bewertung des Instruments Erbbaurecht ist es entscheidend, die bestehenden Vor- und Nachteile differenziert zu betrachten und die unterschiedlichen Perspektiven von Erbbaurechtsgebern und Erbbaurechtsnehmern zu berücksichtigen. Nur so lassen sich Interessengegensätze auflösen und Erbbaurechte vermehrt mit wohnungs- und bodenpolitischer Zielrichtung einsetzen. Das Erbbaurecht muss der Investitionsalternative Volleigentum möglichst nahekommen; bestehende Nachteile müssen minimiert und ein Rendite-Risiko-Ausgleich zwischen den Vertragspartnern vorgenommen werden. Auch für private Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück nicht veräußern wollen, könnte das Instrument dann interessant sein.“
BBSR-Referatsleiter Mathias Metzmacher ergänzte: „Erfolgsfaktor ist eine faire Ausgestaltung der Erbbaurechtsverträge zwischen Erbbaurechtsgebern wie Kommunen und Erbbaurechtsnehmern wie Wohnungsunternehmen. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung eines marktgerechten Erbbauzinses, angemessene Laufzeiten und Entschädigungsregelungen. Wir beobachten gerade eine sehr große Dynamik bei den Kommunen in der Entwicklung von Modellen für das Erbbaurecht. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich erheblich, auch was die Verzahnung mit anderen wohnungspolitischen Instrumenten angeht.“
Fachdokumentation zum Fachdialog Erbbaurechte
Anlässlich der Veranstaltung ist die Dokumentation des Fachdialogs „Erbbaurechte – ein Beitrag zur Bereitstellung von Wohnbauland für den bezahlbaren Wohnungsbau?“ erschienen. Das BBSR und der DV hatten den Fachdialog in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt. Der Dialog brachte ein breites Spektrum von Marktakteuren zusammen: Kommunen, Wohnungsunternehmen, Stiftungen, Projektentwickler und Banken. Mit der aktuellen Veranstaltung werden die Ergebnisse aus der Perspektive zentraler Akteure reflektiert und vertieft.
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